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   OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - I-14 U 144/13   

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OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - I-14 U 144/13 (https://dejure.org/2014,79983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2014 - I-14 U 144/13 (https://dejure.org/2014,79983)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2014 - I-14 U 144/13 (https://dejure.org/2014,79983)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Es bestehen schon durchgreifende Bedenken dagegen, das erstmals in der Stellungnahme zu den Hinweisen nach § 522 Abs. 2 ZPO vorgebrachte neue Angriffsmittel als entscheidungserhebliches Berufungsvorbringen zu berücksichtigen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. September 2002, 2 U 149/02 -, juris).

    Da der Berufungsgegner ein derartiges Ersuchen naheliegend zum Anlass nehmen würde, seinerseits umfassend zu erwidern, würde das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht einmal in den Fällen, in denen es schließlich doch zur Zurückweisung durch Beschluss kommt, zu der gesetzlich erstrebten Verfahrensbeschleunigung führen können (BT-Drs. 14/4722, S. 101 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. September 2002, 2 U 149/02, juris).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Zwar haben die Gerichte grundsätzlich allen Beweisantritten in Bezug auf beweiserhebliche Tatsachen nachzugehen, dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vortrag wenn eine bestimmte Tatsache behauptet wird, der Vortrag aber ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufs Geratewohl hinaus erfolgt, das unter Beweis gestellte Vorbringen also gleichsam "ins Blaue" aufgestellt wurde und sich der Beweisantritt deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, XI ZR 113/11, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2012 VII ZR 199/11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, juris; BGH, Urteil vom 23. April 1991, X ZR 77/89, juris).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfalten lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257.003 -, juris; Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucksache 14/4722, S. 100; Rimmelspacher, NJW 2002, 1887, 1901; Stackmann, NJW 2003, 169, 171).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Zwar haben die Gerichte grundsätzlich allen Beweisantritten in Bezug auf beweiserhebliche Tatsachen nachzugehen, dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vortrag wenn eine bestimmte Tatsache behauptet wird, der Vortrag aber ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufs Geratewohl hinaus erfolgt, das unter Beweis gestellte Vorbringen also gleichsam "ins Blaue" aufgestellt wurde und sich der Beweisantritt deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, XI ZR 113/11, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2012 VII ZR 199/11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, juris; BGH, Urteil vom 23. April 1991, X ZR 77/89, juris).
  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung bleiben als Nebenforderung (§ 43 Abs. 1 GKG) bei der Bemessung des Streitwertes außer Ansatz (BGH, Beschluss vom 27.06.2013 III ZR 143/12, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 04.04.2012, IV ZB 19/11, juris).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung bleiben als Nebenforderung (§ 43 Abs. 1 GKG) bei der Bemessung des Streitwertes außer Ansatz (BGH, Beschluss vom 27.06.2013 III ZR 143/12, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 04.04.2012, IV ZB 19/11, juris).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Eine Verpflichtung des Berufungsgegners zur Gegenäußerung besteht nicht, und unterlässt er sie - wie vorliegend - so kann neues Vorbringen der Berufung oder der Stellungnahme jedenfalls in diesem Verfahrensstadium nicht unstreitig werden (OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 8.5.2003, 6 U 208/02; OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2003, 7 U 599/03, juris).
  • BGH, 08.11.2012 - VII ZR 199/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs: Ablehnung eines Beweisantrags im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Zwar haben die Gerichte grundsätzlich allen Beweisantritten in Bezug auf beweiserhebliche Tatsachen nachzugehen, dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vortrag wenn eine bestimmte Tatsache behauptet wird, der Vortrag aber ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufs Geratewohl hinaus erfolgt, das unter Beweis gestellte Vorbringen also gleichsam "ins Blaue" aufgestellt wurde und sich der Beweisantritt deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, XI ZR 113/11, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2012 VII ZR 199/11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, juris; BGH, Urteil vom 23. April 1991, X ZR 77/89, juris).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 113/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Zwar haben die Gerichte grundsätzlich allen Beweisantritten in Bezug auf beweiserhebliche Tatsachen nachzugehen, dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Vortrag wenn eine bestimmte Tatsache behauptet wird, der Vortrag aber ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufs Geratewohl hinaus erfolgt, das unter Beweis gestellte Vorbringen also gleichsam "ins Blaue" aufgestellt wurde und sich der Beweisantritt deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, XI ZR 113/11, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2012 VII ZR 199/11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10, juris; BGH, Urteil vom 23. April 1991, X ZR 77/89, juris).
  • OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht; Beitrag der Parteien zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13
    Eine Verpflichtung des Berufungsgegners zur Gegenäußerung besteht nicht, und unterlässt er sie - wie vorliegend - so kann neues Vorbringen der Berufung oder der Stellungnahme jedenfalls in diesem Verfahrensstadium nicht unstreitig werden (OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 8.5.2003, 6 U 208/02; OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2003, 7 U 599/03, juris).
  • LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13

    Beweisantritt; Parteivernehmung; Parteianhörung;

    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).

    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).

  • LG Kleve, 26.04.2016 - 4 O 124/11

    Verbraucherdarlehen; Österreich; perpetuatio fori; Einkaufsreserve;

    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).
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